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Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2014 – Zusätzliche €30‑Prämie pro Kuh/Kalb
Verordnung vom 25.03.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 gewährt Landwirten für jede im Jahr 2014 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro, begrenzt auf ein Haushaltsvolumen von 6,141 Millionen Euro.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/25/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 gewährt Landwirten für jede im Jahr 2014 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro, begrenzt auf ein Haushaltsvolumen von 6,141 Millionen Euro.

Schwerpunkte

  • Landwirte erhalten für jede im Jahr 2014 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
  • Der Gesamthaushalt für die Prämie ist auf 6 141 000 Euro begrenzt; bei Überschreitung wird die Prämie anteilig gekürzt.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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