<!--[-->Einführung der 8. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (50. Nachtrag)<!--]-->
Einführung der 8. Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (50. Nachtrag)
Verordnung vom 26.03.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 26. März 2015 führt die achte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (Grundwerk 2014) als neue amtliche Referenz ein und hebt die siebente Ausgabe von 2011 sowie zugehörige Einträge im österreichischen Arzneibuch auf.
Bundesministerium für Gesundheit3/26/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 26. März 2015 führt die achte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (Grundwerk 2014) als neue amtliche Referenz ein und hebt die siebente Ausgabe von 2011 sowie zugehörige Einträge im österreichischen Arzneibuch auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung der achten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (Grundwerk 2014) wird als neue amtliche Referenz in Kraft gesetzt.
  • Die Monographien und Texte der siebenten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (2011) sowie die entsprechenden Einträge im österreichischen Arzneibuch werden außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.