Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. März 2015 führt die achte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (Grundwerk 2014) als neue amtliche Referenz ein und hebt die siebente Ausgabe von 2011 sowie zugehörige Einträge im österreichischen Arzneibuch auf.Bundesministerium für Gesundheit3/26/2015XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. März 2015 führt die achte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (Grundwerk 2014) als neue amtliche Referenz ein und hebt die siebente Ausgabe von 2011 sowie zugehörige Einträge im österreichischen Arzneibuch auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung der achten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (Grundwerk 2014) wird als neue amtliche Referenz in Kraft gesetzt.
- Die Monographien und Texte der siebenten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches (2011) sowie die entsprechenden Einträge im österreichischen Arzneibuch werden außer Kraft gesetzt.
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