Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regelungen für EU‑Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich. Sie definiert, welche Förderprogramme (Absatzförderung, Umstrukturierung und Investitionen) zulässig sind, legt Antragsverfahren, Förderkriterien und Berichtspflichten fest und regelt die Aufteilung des EU‑Budgets von 2014‑2018.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/27/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regelungen für EU‑Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich. Sie definiert, welche Förderprogramme (Absatzförderung, Umstrukturierung und Investitionen) zulässig sind, legt Antragsverfahren, Förderkriterien und Berichtspflichten fest und regelt die Aufteilung des EU‑Budgets von 2014‑2018.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle EU‑Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich, die in den EU‑Verordnungen 1308/2013 und 555/2008 festgelegt sind.
- Anträge für Absatzförderungsmaßnahmen müssen beim BMLFUW eingereicht werden; sie enthalten Angaben zu geplanten Maßnahmen, Kosten und Exportdaten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.