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Änderung der Reihungskriterien für Vertragszahnärzt*innen
Verordnung vom 27.03.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung aktualisiert die Reihungskriterien‑Verordnung: Sie ersetzt „EG“ durch „EU“, führt neue Auswahlkriterien für Vertragszahnärzt*innen ein und legt fest, dass Entscheidungen öffentlich veröffentlicht werden müssen. Zusätzlich wird ein Zeitrahmen definiert, ab dem die neuen Kriterien gelten.
Bundesministerium für Gesundheit3/27/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung aktualisiert die Reihungskriterien‑Verordnung: Sie ersetzt „EG“ durch „EU“, führt neue Auswahlkriterien für Vertragszahnärzt*innen ein und legt fest, dass Entscheidungen öffentlich veröffentlicht werden müssen. Zusätzlich wird ein Zeitrahmen definiert, ab dem die neuen Kriterien gelten.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „EG“ wird in der genannten Textstelle durch „EU“ ersetzt, um die aktuelle EU‑Bezeichnung zu verwenden.
  • Ein neuer § 5a legt fest, dass bei Einzelverträgen für Zahn‑ und Kiefer‑/Mundheilkunde die zahnärztlichen Kammern anstelle der ärztlichen Kammern treten.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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