Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2015 zeitlich befristete Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, um den Verkehr zu reduzieren. Ausnahmen gelten für lebenswichtige Güter, Notfälle und bestimmte öffentliche Dienste.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/30/2015XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2015 zeitlich befristete Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, um den Verkehr zu reduzieren. Ausnahmen gelten für lebenswichtige Güter, Notfälle und bestimmte öffentliche Dienste.Schwerpunkte
- Auf der Inntalautobahn A12 und der Brennerautobahn A13 gilt an einzelnen Daten (3. April, 4. April, 25. April, 2. Juni 2015) ein Fahrverbot für LKW, wenn das Ziel Italien ist.
- An allen Samstagen vom 4. Juli bis 8. August sowie vom 22. August bis 29. August 2015 ist zwischen 10 und 15 Uhr ein Fahrverbot für dieselben Strecken, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist; zusätzlich gelten am 7. August von 16‑22 Uhr und am 3. April sowie 3. Oktober 2015 ganztägig für Ziele in Deutschland.
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