Novelle der WFA‑Finanzielle‑Auswirkungen‑Verordnung (1. WFA‑FinAV‑Novelle)
Verordnung vom 01.04.2015Zusammenfassung
Die 1. WFA‑FinAV‑Novelle von 2015 ändert die Verordnung zur finanziellen Auswirkungsanalyse. Sie führt eine vereinfachte Darstellung für Maßnahmen mit Finanzfolgen bis zu einer Million Euro ein, legt Schwellenwerte für interne Evaluierungen fest und tritt am 1. April 2015 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen4/1/2015XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die 1. WFA‑FinAV‑Novelle von 2015 ändert die Verordnung zur finanziellen Auswirkungsanalyse. Sie führt eine vereinfachte Darstellung für Maßnahmen mit Finanzfolgen bis zu einer Million Euro ein, legt Schwellenwerte für interne Evaluierungen fest und tritt am 1. April 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Die finanzielle Abschätzung muss im Rahmen einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung erfolgen und umfasst Prüfung, Berechnung und Ergebnisdarstellung.
- Für Maßnahmen mit unverzinsten Finanzfolgen bis zu einer Million Euro kann eine vereinfachte Darstellung genutzt werden; die Schwelle gilt für das laufende Finanzjahr plus vier Folgejahre.
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