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Novelle zur WFA‑EU‑Mitbefassungs‑Verordnung (1. WFA‑EU‑MV‑Novelle)
Verordnung vom 01.04.2015

Zusammenfassung

Die 71. Verordnung von 1. April 2015 ändert die WFA‑EU‑Mitbefassungs‑Verordnung: Sie führt finanzielle Schwellenwerte für EU‑Entwürfe ein, legt Meldepflichten für haushaltsleitende Organe fest und verlangt regelmäßige Soll‑Ist‑Analysen.
Bundesministerium für Finanzen4/1/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Haushaltskontrolle
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die 71. Verordnung von 1. April 2015 ändert die WFA‑EU‑Mitbefassungs‑Verordnung: Sie führt finanzielle Schwellenwerte für EU‑Entwürfe ein, legt Meldepflichten für haushaltsleitende Organe fest und verlangt regelmäßige Soll‑Ist‑Analysen.

Schwerpunkte

  • Einführung von Schwellenwerten: Finanzielle Auswirkungen von EU‑Entwürfen, die mindestens 1 Million Euro pro Jahr für den Bundeshaushalt oder mindestens 8 Millionen Euro aus dem EU‑Haushalt erreichen, müssen frühzeitig gemeldet werden.
  • Alle haushaltsleitenden Organe müssen die erwarteten finanziellen Auswirkungen ermitteln und dem Bundesminister für Finanzen melden.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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