Zusammenfassung
Die 71. Verordnung von 1. April 2015 ändert die WFA‑EU‑Mitbefassungs‑Verordnung: Sie führt finanzielle Schwellenwerte für EU‑Entwürfe ein, legt Meldepflichten für haushaltsleitende Organe fest und verlangt regelmäßige Soll‑Ist‑Analysen.Bundesministerium für Finanzen4/1/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Haushaltskontrolle
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die 71. Verordnung von 1. April 2015 ändert die WFA‑EU‑Mitbefassungs‑Verordnung: Sie führt finanzielle Schwellenwerte für EU‑Entwürfe ein, legt Meldepflichten für haushaltsleitende Organe fest und verlangt regelmäßige Soll‑Ist‑Analysen.Schwerpunkte
- Einführung von Schwellenwerten: Finanzielle Auswirkungen von EU‑Entwürfen, die mindestens 1 Million Euro pro Jahr für den Bundeshaushalt oder mindestens 8 Millionen Euro aus dem EU‑Haushalt erreichen, müssen frühzeitig gemeldet werden.
- Alle haushaltsleitenden Organe müssen die erwarteten finanziellen Auswirkungen ermitteln und dem Bundesminister für Finanzen melden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.