Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die BVD‑Verordnung 2007. Sie führt ein elektronisches Veterinärregister ein, präzisiert die Bedingungen für das Inverkehrbringen trächtiger Rinder und verlangt Gesundheitsbescheinigungen beim Transport von Rindern.Bundesministerium für Gesundheit4/1/2015XXV
Gesundheit
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die BVD‑Verordnung 2007. Sie führt ein elektronisches Veterinärregister ein, präzisiert die Bedingungen für das Inverkehrbringen trächtiger Rinder und verlangt Gesundheitsbescheinigungen beim Transport von Rindern.Schwerpunkte
- Ein elektronisches Veterinärregister wird eingeführt, um Tierdaten digital zu erfassen und schneller auszuwerten.
- Die Bedingungen für das Inverkehrbringen trächtiger Rinder werden präzisiert: Sie dürfen nur nach einer negativen BVD‑Antikörper‑Untersuchung oder unter festgelegten Ausnahmeregelungen verlegt werden.
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