Zusammenfassung
Die 74. Verordnung legt für April 2015 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbeamten individuelle Hundertsätze fest, die die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmen.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres4/10/2015XXV
öffentlicher Dienst
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Zusammenfassung
Die 74. Verordnung legt für April 2015 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbeamten individuelle Hundertsätze fest, die die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Gehaltsgesetz, insbesondere § 21b Abs. 2‑3, um die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Hundertsätze zu schaffen.
- Die Hundertsätze bestimmen, wie hoch die Kaufkraftausgleichszulage für den jeweiligen Dienstort im Ausland ausfällt.
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