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Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland – April 2015
Verordnung vom 10.04.2015

Zusammenfassung

Die 74. Verordnung legt für April 2015 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbeamten individuelle Hundertsätze fest, die die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmen.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres4/10/2015XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die 74. Verordnung legt für April 2015 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbeamten individuelle Hundertsätze fest, die die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Gehaltsgesetz, insbesondere § 21b Abs. 2‑3, um die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Hundertsätze zu schaffen.
  • Die Hundertsätze bestimmen, wie hoch die Kaufkraftausgleichszulage für den jeweiligen Dienstort im Ausland ausfällt.
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Kurz Sebastian

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