<!--[-->Vergütungsverordnung 2015 – Pauschalvergütung der Übernahmekommission<!--]-->
Vergütungsverordnung 2015 – Pauschalvergütung der Übernahmekommission
Verordnung vom 22.04.2015

Zusammenfassung

Die Vergütungsverordnung 2015 legt fest, wie Mitglieder der Übernahmekommission für ihre Tätigkeit bezahlt werden – mit Fall‑ und Jahrespauschalen, Reisekostenerstattungen sowie einem klaren Abrechnungsprozess.
Bundesministerium für Justiz4/22/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Vergütungsverordnung 2015 legt fest, wie Mitglieder der Übernahmekommission für ihre Tätigkeit bezahlt werden – mit Fall‑ und Jahrespauschalen, Reisekostenerstattungen sowie einem klaren Abrechnungsprozess.

Schwerpunkte

  • Für die Mitwirkung im Senat der Übernahmekommission bei öffentlichen Übernahmeangeboten erhalten der Vorsitzende 9 000 € und jedes weitere Mitglied 4 500 € als Fallpauschale.
  • Für die Mitwirkung im Senat bei der Prüfung einer Mitteilung nach § 25 ÜbG beträgt die Fallpauschale 2 800 € für den Vorsitzenden und 1 400 € für die übrigen Mitglieder.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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