<!--[-->Section‑Control‑Messstreckenverordnung für A 23 und A 2 (Inzersdorf)<!--]-->
Section‑Control‑Messstreckenverordnung für A 23 und A 2 (Inzersdorf)
Verordnung vom 22.04.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Abschnitte der A 23 und A 2 künftig mit einer bildgebenden Geschwindigkeitsmessanlage überwacht werden und verlangt die Ankündigung von Beginn und Ende jeder Messstrecke.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/22/2015XXV
Verkehr
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Abschnitte der A 23 und A 2 künftig mit einer bildgebenden Geschwindigkeitsmessanlage überwacht werden und verlangt die Ankündigung von Beginn und Ende jeder Messstrecke.

Schwerpunkte

  • Auf der Nordrichtung der A 23 werden zwei Messstrecken definiert: von km 1,38 bis km 4,48 und von km 1,20 bis km 4,48.
  • Auf der Südrichtung der A 23 und auf einer Rampe der A 2 werden weitere Messstrecken festgelegt, die von km 4,18 bis km 1,32 bzw. von km 1,52 reichen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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