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Änderung der Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung – neue Kontrollen für Waren aus China
Verordnung vom 24.04.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 24. April 2015 ändert die Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung: Sie legt fest, dass ab dem 1. April 2015 ein neuer Anhang mit einer Liste von Waren aus China in Kraft tritt, für die 15 % der Sendungen kontrolliert werden. Gleichzeitig verliert die bisherige Regelung am 31. März 2017 ihr Gültigkeitsende.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/24/2015XXV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 24. April 2015 ändert die Verpackungsholz‑Kontroll‑Verordnung: Sie legt fest, dass ab dem 1. April 2015 ein neuer Anhang mit einer Liste von Waren aus China in Kraft tritt, für die 15 % der Sendungen kontrolliert werden. Gleichzeitig verliert die bisherige Regelung am 31. März 2017 ihr Gültigkeitsende.

Schwerpunkte

  • Die am 1. April 2013 in Kraft getretene Verordnung verliert am 31. März 2017 ihr Gültigkeitsende.
  • Der neue Anhang der Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft und enthält eine Liste von Waren, für die 15 % der Sendungen einer Pflanzenschutzkontrolle unterzogen werden.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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