Einrichtung einer Geschwindigkeits‑Messstrecke auf der A 4 Ost (km 12–18,8)
Verordnung vom 24.04.2015Zusammenfassung
Die Verordnung richtet auf einem Teil der A 4 Ost Autobahn zwischen km 12,0 und km 18,8 eine permanente Geschwindigkeitsmessstrecke ein und verlangt die Ankündigung des Messbereichs.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/24/2015XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet auf einem Teil der A 4 Ost Autobahn zwischen km 12,0 und km 18,8 eine permanente Geschwindigkeitsmessstrecke ein und verlangt die Ankündigung des Messbereichs.Schwerpunkte
- Ein Messstreckenabschnitt wird auf der A 4 Ost zwischen km 12,0 und km 18,8 eingerichtet, um die Durchschnittsgeschwindigkeit zu überwachen.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer*innen informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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