Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ergänzt und präzisiert die Meldepflichten für Milcherzeuger in Österreich. Sie führt neue Definitionen ein, legt monatliche und jährliche Meldungen fest und bestimmt Fristen sowie das Inkrafttreten ab dem 1. April 2015.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/24/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ergänzt und präzisiert die Meldepflichten für Milcherzeuger in Österreich. Sie führt neue Definitionen ein, legt monatliche und jährliche Meldungen fest und bestimmt Fristen sowie das Inkrafttreten ab dem 1. April 2015.Schwerpunkte
- Einführung neuer Definitionen, z. B. "Erstankäufer" und Klarstellung, welche Betriebe als Unternehmen gelten.
- Monatliche Meldungen von Rohstoffeingang, Fett‑ und Eiweißgehalt, Lieferungen (innerhalb Österreichs und in andere Staaten), Beständen, Absatz, Preis und Betriebsnummer.
Dokumente (PDFs)
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