Erklärung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe zur Satzung (2015)
Verordnung vom 27.04.2015Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe zur Satzung, sodass er im gesamten Land verbindlich gilt und die dortigen Lohn‑ sowie Gehaltstabellen festlegt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/27/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe zur Satzung, sodass er im gesamten Land verbindlich gilt und die dortigen Lohn‑ sowie Gehaltstabellen festlegt.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund abgeschlossenen Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe zur Satzung, wodurch er im gesamten Bundesgebiet verbindlich wird.
- Die Satzung gilt für alle Betriebe der grafischen Produktion in Österreich sowie für deren Arbeiter*innen, Lehrlinge und Angestellte, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
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