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Grundausbildungsverordnung für das Bundesministerium für Familien und Jugend (2015)
Verordnung vom 05.05.2015

Zusammenfassung

Die Grundausbildungsverordnung von 2015 legt fest, dass alle Bediensteten im Bundesministerium für Familien und Jugend eine verpflichtende, modulare Grundausbildung absolvieren müssen, die theoretische und praktische Inhalte umfasst und mit einer Dienstprüfung abschließt.
Bundesministerium für Familien und Jugend5/5/2015XXV
öffentlicher Dienst
Aus- und Weiterbildung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Grundausbildungsverordnung von 2015 legt fest, dass alle Bediensteten im Bundesministerium für Familien und Jugend eine verpflichtende, modulare Grundausbildung absolvieren müssen, die theoretische und praktische Inhalte umfasst und mit einer Dienstprüfung abschließt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Bediensteten im Ressort des Bundesministeriums für Familien und Jugend, die nach dem VBG 1948 oder BDG 1979 zur Grundausbildung verpflichtet sind.
  • Die Grundausbildung ist modular aufgebaut; die Module können als Seminar, E‑Learning, Einzelunterricht oder praktische Einsätze am Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
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Karmasin Sophie, MMag. Dr.

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