<!--[-->Änderung der Frundsberg‑Kaserne‑Betreuungsstelle‑Verordnung – fester Stichtag 9. Juli 2016<!--]-->
Änderung der Frundsberg‑Kaserne‑Betreuungsstelle‑Verordnung – fester Stichtag 9. Juli 2016
Verordnung vom 04.01.2016

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Inneres hat am 4. Jänner 2016 die Verordnung, die die Frundsberg‑Kaserne zur Betreuungsstelle erklärt, geändert. In § 2 wird das vage „nach Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten“ durch das feste Datum „mit Ablauf des 9. Juli 2016“ ersetzt.
Bundesministerium für Inneres1/4/2016XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Inneres hat am 4. Jänner 2016 die Verordnung, die die Frundsberg‑Kaserne zur Betreuungsstelle erklärt, geändert. In § 2 wird das vage „nach Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten“ durch das feste Datum „mit Ablauf des 9. Juli 2016“ ersetzt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird geändert, sodass in § 2 das vage Zeitfenster durch ein festes Datum ersetzt wird.
  • Die neue Formulierung lautet: „mit Ablauf des 9. Juli 2016“, wodurch klar ist, wann die Regelung endet.
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