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Verordnung über Leistungs‑ und Förderungsstipendien 2016
Verordnung vom 03.05.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2016 insgesamt 9 536 736,64 Euro für Leistungs‑ und Förderungsstipendien bereitgestellt werden. Das Geld wird nach Abschlusszahlen des Vorjahres auf Universitäten, private Hochschulen und Fachhochschulen verteilt und die vorherige Regelung von 2015 wird aufgehoben.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/3/2016XXV
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2016 insgesamt 9 536 736,64 Euro für Leistungs‑ und Förderungsstipendien bereitgestellt werden. Das Geld wird nach Abschlusszahlen des Vorjahres auf Universitäten, private Hochschulen und Fachhochschulen verteilt und die vorherige Regelung von 2015 wird aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Für das Kalenderjahr 2016 stehen insgesamt 9 536 736,64 Euro an Budgetmitteln für Leistungs‑ und Förderungsstipendien bereit.
  • Die Mittel werden nach der Zahl der im Studienjahr 2014/15 erfolgten Abschlüsse auf österreichische Universitäten verteilt, wobei größere Universitäten höhere Beträge erhalten.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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