Einrechnung von IT‑Betreuung in die Lehrverpflichtung an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen
Verordnung vom 11.05.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 erweitert die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen um die Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen und Lernplattformen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/11/2016XXV
Bildung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 erweitert die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen um die Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen und Lernplattformen.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine neue Regelung ein, die die pädagogische Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen in die Lehrverpflichtung einrechnet.
- Die Einrechnung erfolgt nach einer gestaffelten Tabelle, die die Schülerzahl der Schule berücksichtigt (z. B. 2,5 Werteinheiten bei bis 200 Schülerinnen und Schülern).
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