Zusammenfassung
Die Verordnung 11/2016 verlängert die FH‑Hebammenausbildung auf mindestens drei Jahre und 4 600 Stunden, legt fest, dass ein Drittel praktisch sein muss, und ersetzt „25 %“ durch „ein Drittel“. Die Änderungen gelten seit dem 18. Jänner 2016.Bundesministerium für Gesundheit1/15/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 11/2016 verlängert die FH‑Hebammenausbildung auf mindestens drei Jahre und 4 600 Stunden, legt fest, dass ein Drittel praktisch sein muss, und ersetzt „25 %“ durch „ein Drittel“. Die Änderungen gelten seit dem 18. Jänner 2016.Schwerpunkte
- Die Gesamtdauer der Hebammenausbildung wird auf mindestens drei Jahre bzw. 4 600 Stunden festgelegt; ein Drittel muss praktisch absolviert werden.
- Der Ausdruck „25 %“ wird durch die klarere Formulierung „ein Drittel“ ersetzt.
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