<!--[-->Änderung der FH‑Hebammenausbildungsverordnung (Verordnung 11/2016)<!--]-->
Änderung der FH‑Hebammenausbildungsverordnung (Verordnung 11/2016)
Verordnung vom 15.01.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 11/2016 verlängert die FHHebammenausbildung auf mindestens drei Jahre und 4 600 Stunden, legt fest, dass ein Drittel praktisch sein muss, und ersetzt „25 %“ durch „ein Drittel“. Die Änderungen gelten seit dem 18. Jänner 2016.
Bundesministerium für Gesundheit1/15/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 11/2016 verlängert die FHHebammenausbildung auf mindestens drei Jahre und 4 600 Stunden, legt fest, dass ein Drittel praktisch sein muss, und ersetzt „25 %“ durch „ein Drittel“. Die Änderungen gelten seit dem 18. Jänner 2016.

Schwerpunkte

  • Die Gesamtdauer der Hebammenausbildung wird auf mindestens drei Jahre bzw. 4 600 Stunden festgelegt; ein Drittel muss praktisch absolviert werden.
  • Der Ausdruck „25 %“ wird durch die klarere Formulierung „ein Drittel“ ersetzt.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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