Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken (2016)
Verordnung vom 18.05.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für Kuvertier‑, Adressier‑ und Verpackungsarbeiten fest, definiert Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und ist seit dem 1. April 2016 gültig.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/18/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für Kuvertier‑, Adressier‑ und Verpackungsarbeiten fest, definiert Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und ist seit dem 1. April 2016 gültig.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Gesamtverträge geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger und Papierverarbeiter berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 7,50 €.
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