Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 modernisiert die Lehrpläne für Hauptschulen, Neue Mittelschulen und allgemein bildende höhere Schulen. Sie führt einen neuen Abschnitt ein, der ab dem 1. September 2016 wirksam wird, und legt den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ fest, um demokratisches Bewusstsein und europäische Werte zu stärken.Bundesministerium für Bildung und Frauen5/18/2016XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 modernisiert die Lehrpläne für Hauptschulen, Neue Mittelschulen und allgemein bildende höhere Schulen. Sie führt einen neuen Abschnitt ein, der ab dem 1. September 2016 wirksam wird, und legt den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ fest, um demokratisches Bewusstsein und europäische Werte zu stärken.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt (Absatz 8) wird in die Lehrplanverordnung aufgenommen und tritt für die 2. Klassen am 1. September 2016 in Kraft, danach jeweils zum 1. September der Folgejahre für höhere Klassen.
- Der Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ wird für alle Schularten verbindlich festgelegt, mit definierten Lernzielen zur Förderung von Demokratie‑ und Menschenrechtsbewusstsein.
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