Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bankkaufleute/-innen fest, definiert das Berufsbild und tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bankkaufleute/-innen fest, definiert das Berufsbild und tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Ausbildungsdauer für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau beträgt drei Jahre.
- Die Auszubildenden sollen Kunden empfangen, beraten, das Schaltergeschäft und den internationalen Zahlungsverkehr abwickeln sowie grundlegende Buchführungs- und IT‑Aufgaben erledigen.
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