<!--[-->Florist/Floristin‑Ausbildungsordnung (2016)<!--]-->
Florist/Floristin‑Ausbildungsordnung (2016)
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die 123. Verordnung von 2016 regelt die dreijährige Ausbildung zum Floristen/Zur Floristin, definiert das Berufsprofil, das Berufsbild mit Schlüsselkompetenzen und legt die Lehrabschlussprüfung fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung
Kulturpolitik
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die 123. Verordnung von 2016 regelt die dreijährige Ausbildung zum Floristen/Zur Floristin, definiert das Berufsprofil, das Berufsbild mit Schlüsselkompetenzen und legt die Lehrabschlussprüfung fest.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Florist/Floristin wird mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst neun zentrale Tätigkeitsfelder, darunter Pflanzenpflege, Kundenberatung und das Gestalten von Sträußen, Kränzen und Girlanden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.