Zusammenfassung
Die 123. Verordnung von 2016 regelt die dreijährige Ausbildung zum Floristen/Zur Floristin, definiert das Berufsprofil, das Berufsbild mit Schlüsselkompetenzen und legt die Lehrabschlussprüfung fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung
Kulturpolitik
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die 123. Verordnung von 2016 regelt die dreijährige Ausbildung zum Floristen/Zur Floristin, definiert das Berufsprofil, das Berufsbild mit Schlüsselkompetenzen und legt die Lehrabschlussprüfung fest.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Florist/Floristin wird mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
- Das Berufsprofil umfasst neun zentrale Tätigkeitsfelder, darunter Pflanzenpflege, Kundenberatung und das Gestalten von Sträußen, Kränzen und Girlanden.
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