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Forsttechnik‑Ausbildungsordnung 2016
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Forsttechnik fest, definiert die Ausbildungsinhalte und regelt Prüfungen sowie die Evaluierung bis 2021.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Forsttechnik fest, definiert die Ausbildungsinhalte und regelt Prüfungen sowie die Evaluierung bis 2021.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Forsttechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet; ein Einstieg ist bis zum 31. Mai 2022 möglich und die Bezeichnung muss dem Geschlecht des Lernenden entsprechen.
  • Auszubildende sollen nach Abschluss der Lehre unter anderem Waldbestände pflegen, forstschutztechnische Maßnahmen durchführen, Holz ernten, sortieren und lagern sowie Forstmaschinen warten.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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