Zusammenfassung
Die 129. Verordnung legt die Ausbildung zum Lehrberuf Milchtechnologie fest: dreijährige Lehre, detailliertes Berufs‑ und Prüfungsprofil sowie ein Inkrafttreten am 1. Juni 2016.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die 129. Verordnung legt die Ausbildung zum Lehrberuf Milchtechnologie fest: dreijährige Lehre, detailliertes Berufs‑ und Prüfungsprofil sowie ein Inkrafttreten am 1. Juni 2016.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf Milchtechnologie wird eingeführt, der eine dreijährige Ausbildungsdauer hat.
- Das Berufsprofil umfasst Qualitätsprüfungen von Rohmilch, Bedienung und Überwachung von Milchverarbeitungsanlagen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
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