Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: 317,10 € Grundvergütung plus 173,70 € Zuschlag pro Monat.Bundesministerium für Inneres1/18/2016XXV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: 317,10 € Grundvergütung plus 173,70 € Zuschlag pro Monat.Schwerpunkte
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 317,10 € pro Monat festgelegt.
- Ein zusätzlicher Zuschlag von 173,70 € pro Monat wird zur Grundvergütung hinzugerechnet.
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