<!--[-->Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (BGBl. I/2016)<!--]-->
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (BGBl. I/2016)
Verordnung vom 18.01.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: 317,10 € Grundvergütung plus 173,70 € Zuschlag pro Monat.
Bundesministerium für Inneres1/18/2016XXV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: 317,10 € Grundvergütung plus 173,70 € Zuschlag pro Monat.

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 317,10 € pro Monat festgelegt.
  • Ein zusätzlicher Zuschlag von 173,70 € pro Monat wird zur Grundvergütung hinzugerechnet.
Dokumente (PDFs)
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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