Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung zum Skibautechniker*in fest, definiert das Berufsbild, Lerninhalte und Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2016 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung zum Skibautechniker*in fest, definiert das Berufsbild, Lerninhalte und Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Skibautechnik wird mit einer festgelegten Lehrzeit von drei Jahren eingeführt.
- Das Berufsbild definiert die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die Lernenden im Verlauf der Ausbildung erwerben müssen (z. B. Werkstoffkunde, Maschinentechnik, Methoden‑ und Sozialkompetenz).
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