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Tierimpfstoff‑Anwendungsverordnung 2016 – Nutzung nicht‑österreichischer Impfstoffe
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 erlaubt bis Mai 2017 den Einsatz bestimmter im Ausland zugelassener Tierimpfstoffe, regelt deren Einfuhr und die Meldepflicht für Tierärzte.
Bundesministerium für Gesundheit5/30/2016XXV
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 erlaubt bis Mai 2017 den Einsatz bestimmter im Ausland zugelassener Tierimpfstoffe, regelt deren Einfuhr und die Meldepflicht für Tierärzte.

Schwerpunkte

  • Bis zum 31. Mai 2017 dürfen bestimmte in anderen Ländern zugelassene Impfstoffe gegen Salmonellen, Paramyxoviren, Anthrax und weitere Krankheiten bei Vögeln, Schafen, Ziegen und Rindern eingesetzt werden.
  • Der Anthrax‑Impfstoff darf nur im Rahmen eines amtlichen Auftrags verabreicht werden.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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