Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2016 zur Satzung
Verordnung vom 07.06.2016Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes von 2016 als Satzung. Damit wird der Vertrag im gesamten Bundesgebiet für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Rettungs‑ und Krankentransport verbindlich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/7/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes von 2016 als Satzung. Damit wird der Vertrag im gesamten Bundesgebiet für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Rettungs‑ und Krankentransport verbindlich.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes von 2016 als Satzung, wodurch er im gesamten Bundesgebiet rechtsverbindlich wird.
- Die Satzung gilt fachlich für Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten, ausgenommen Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Flugrettung und Rettungshundestaffeln.
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