<!--[-->Hundertsätze zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage (Juni 2016)<!--]-->
Hundertsätze zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage (Juni 2016)
Verordnung vom 08.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juni 2016 pro Land einen Prozentsatz fest, mit dem die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres6/8/2016XXV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juni 2016 pro Land einen Prozentsatz fest, mit dem die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz 1956 und legt für Juni 2016 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
  • Die Hundertsätze unterscheiden sich stark je nach Dienstort; z. B. erhalten Beamte in Genf 47 % und in Athen nur 2 % des Grundgehalts als Ausgleichszulage.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kurz Sebastian © Parlamentsdirektion

Kurz Sebastian

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.