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Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 13.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Juli 2016 den Mindestlohn für Helfer und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest und definiert Lohnstufen nach Berufsjahren sowie Sonderzulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/13/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Juli 2016 den Mindestlohn für Helfer und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest und definiert Lohnstufen nach Berufsjahren sowie Sonderzulagen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die nicht kollektivvertragsfähig sind oder keinen Kollektivvertrag besitzen.
  • Der monatliche Bruttolohn steigt mit den Berufsjahren: 1‑2 Jahre = 1 435 €, 3‑4 Jahre = 1 467 €, …, ab dem 27. Berufsjahr = 1 711 €.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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