Ergänzung neuer Betreuungsstellen in der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005
Verordnung vom 15.06.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ergänzt die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 um drei neue Betreuungsstellen und regelt, dass diese Stellen nur während der Laufzeit einer jeweiligen Verordnung zulässig sind.Bundesministerium für Inneres6/15/2016XXV
Betreuung von Pflegebedürftigen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ergänzt die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 um drei neue Betreuungsstellen und regelt, dass diese Stellen nur während der Laufzeit einer jeweiligen Verordnung zulässig sind.Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 1 wird der abschließende Punkt durch ein Strich‑Punkt‑Zeichen ersetzt und drei neue Ziffern (28‑30) eingefügt, die jeweils eine neue Betreuungsstelle – Schwarzenberg‑Kaserne, Benedek‑Kaserne und Bergheim – benennen.
- Absatz 2 von § 3 wird gestrichen; stattdessen wird nach Absatz 6 ein neuer Absatz 7 eingefügt, der festlegt, dass die in § 1 Abs. 1 Z 16, 26, 28 und 29 genannten Betreuungsstellen nur während der Gültigkeitsdauer einer Verordnung gemäß § 11 Abs. 2 GVG‑B 2005 zulässig sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.