Zusammenfassung
Die Verordnung vom 15. Juni 2016 ändert die Liste der Kasernen, die als Betreuungsstellen gelten: Sie fügt die Frundsberg‑Kaserne in Schwaz hinzu, streicht Ziffer 5 und nummeriert die folgenden Punkte neu, und legt fest, dass die bisherigen Ziffern 1‑7 zum 31. Dezember 2016 außer Kraft treten.Bundesministerium für Inneres6/15/2016XXV
Betreuung von Pflegebedürftigen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 15. Juni 2016 ändert die Liste der Kasernen, die als Betreuungsstellen gelten: Sie fügt die Frundsberg‑Kaserne in Schwaz hinzu, streicht Ziffer 5 und nummeriert die folgenden Punkte neu, und legt fest, dass die bisherigen Ziffern 1‑7 zum 31. Dezember 2016 außer Kraft treten.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich rechtlich auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005.
- Die Frundsberg‑Kaserne in Schwaz wird als neue Betreuungsstelle aufgenommen.
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