Erhöhung der Prüfungsgebühren für Rechtsanwalts‑ und Notariatsprüfungen (2016)
Verordnung vom 22.06.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 erhöht die Gebühren für die Rechtsanwalts‑ und Notariatsprüfung sowie für die Gleichwertigkeitsprüfung nach dem ABAG. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Juli 2016 für Anträge, die nach dem 30. Juni 2016 gestellt wurden.Bundesministerium für Justiz6/22/2016XXV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 erhöht die Gebühren für die Rechtsanwalts‑ und Notariatsprüfung sowie für die Gleichwertigkeitsprüfung nach dem ABAG. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Juli 2016 für Anträge, die nach dem 30. Juni 2016 gestellt wurden.Schwerpunkte
- Die Grundgebühr für die Rechtsanwalts‑ und Notariatsprüfung wird von 143 € auf 160 € erhöht.
- Weitere Prüfungsgebühren (z. B. für Prüfungsunterlagen) werden ebenfalls angehoben – von 176 € auf 197 €, von 105 € auf 118 €, von 149 € auf 167 € und von 72 € auf 81 €.
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