Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung – Gender‑Neutralität & neue Sozial‑/Expert*innen‑Regelungen
Verordnung vom 27.06.2016Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt das Arbeitsruhegesetz um eine gender‑neutrale Formulierung und führt in der Anlage zwei neue Ziffern ein: Ziffer 29 regelt sozialpädagogische Betreuung von jugendlichen Inhaftierten, Ziffer 30 schafft Expert*innen‑Positionen für komplexe Ermittlungen während der Wochenend‑ und Feiertagsruhe.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt das Arbeitsruhegesetz um eine gender‑neutrale Formulierung und führt in der Anlage zwei neue Ziffern ein: Ziffer 29 regelt sozialpädagogische Betreuung von jugendlichen Inhaftierten, Ziffer 30 schafft Expert*innen‑Positionen für komplexe Ermittlungen während der Wochenend‑ und Feiertagsruhe.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 5 zu § 1 sorgt dafür, dass bereits genutzte personenbezogene Bezeichnungen automatisch für beide Geschlechter gelten.
- Ziffer 30 schafft Expert*innen‑Positionen für komplexe Ermittlungs‑ und Hausdurchsuchungs‑Aufgaben, die während der Wochenend‑ bzw. Feiertagsruhe nicht unterbrochen werden dürfen.
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