Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Produktion von Spielwaren fest: Stundenlohn 7,94 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Produktion von Spielwaren fest: Stundenlohn 7,94 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 7,94 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.