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Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren
Verordnung vom 27.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Produktion von Spielwaren fest: Stundenlohn 7,94 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Produktion von Spielwaren fest: Stundenlohn 7,94 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 7,94 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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