Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Der Stundenlohn beträgt 8,22 €, zuzüglich 10 % Zuschlag, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration je 8 %, und der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Der Stundenlohn beträgt 8,22 €, zuzüglich 10 % Zuschlag, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration je 8 %, und der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2016.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen, sofern nicht bereits anderweitig geregelt.
- Der Stücklohn für Heimarbeiterinnen und -arbeiter beträgt 8,22 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
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