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Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren – Verordnung 2016
Verordnung vom 27.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Der Stundenlohn beträgt 8,22 €, zuzüglich 10 % Zuschlag, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration je 8 %, und der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2016.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Der Stundenlohn beträgt 8,22 €, zuzüglich 10 % Zuschlag, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration je 8 %, und der Tarif gilt ab dem 1. Mai 2016.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen, sofern nicht bereits anderweitig geregelt.
  • Der Stücklohn für Heimarbeiterinnen und -arbeiter beträgt 8,22 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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