Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest, mit definierten Mindestlöhnen, einem 10 %igen Zuschlag und zusätzlichen Urlaubs‑ sowie Weihnachtsleistungen, gültig ab dem 1. Mai 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest, mit definierten Mindestlöhnen, einem 10 %igen Zuschlag und zusätzlichen Urlaubs‑ sowie Weihnachtsleistungen, gültig ab dem 1. Mai 2016.Schwerpunkte
- Der Tarif legt für qualifizierte Heimarbeiter einen Stundenlohn von 8,09 € fest.
- Für nicht‑qualifizierte Heimarbeiter beträgt der Stundenlohn 6,92 €.
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