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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Artikel (2016)
Verordnung vom 27.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest, mit definierten Mindestlöhnen, einem 10 %igen Zuschlag und zusätzlichen Urlaubs‑ sowie Weihnachtsleistungen, gültig ab dem 1. Mai 2016.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest, mit definierten Mindestlöhnen, einem 10 %igen Zuschlag und zusätzlichen Urlaubs‑ sowie Weihnachtsleistungen, gültig ab dem 1. Mai 2016.

Schwerpunkte

  • Der Tarif legt für qualifizierte Heimarbeiter einen Stundenlohn von 8,09 € fest.
  • Für nicht‑qualifizierte Heimarbeiter beträgt der Stundenlohn 6,92 €.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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