Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung fest: Stückentgelte werden mit 8,88 € Stundenlohn berechnet und um 10 % Zuschlag erhöht. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016, ausgenommen sind Zwirnknöpfe.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung fest: Stückentgelte werden mit 8,88 € Stundenlohn berechnet und um 10 % Zuschlag erhöht. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016, ausgenommen sind Zwirnknöpfe.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und betrifft alle Auftraggeber*innen, die Heimarbeiter*innen für Knopfwaren und deren Adjustierung beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden mit einem fiktiven Stundenlohn von 8,88 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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