Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Produktion von Holzwaren fest. Der Stundenlohn beträgt 7,94 € und es gibt einen zusätzlichen 10 %‑Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Produktion von Holzwaren fest. Der Stundenlohn beträgt 7,94 € und es gibt einen zusätzlichen 10 %‑Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die Herstellung sowie Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren ab, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Der Stundenlohn wird mit 7,94 € festgelegt und dient als Basis zur Berechnung der Stückentgelte für die heimarbeitsbezogenen Tätigkeiten.
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