Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich fest. Sie definiert den Geltungsbereich, Arbeitszeiten, Stückentgelte, einen Heimarbeitszuschlag und das Inkrafttreten am 1. Mai 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich fest. Sie definiert den Geltungsbereich, Arbeitszeiten, Stückentgelte, einen Heimarbeitszuschlag und das Inkrafttreten am 1. Mai 2016.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Gesamtverträge geregelt ist.
- Für 21 verschiedene Bürsten‑ und Besenarten werden konkrete Arbeitszeiten in Minuten festgelegt, die als Grundlage für die Stückentgelte dienen.
Dokumente (PDFs)
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