<!--[-->Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung<!--]-->
Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselherstellung
Verordnung vom 27.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich fest. Sie definiert den Geltungsbereich, Arbeitszeiten, Stückentgelte, einen Heimarbeitszuschlag und das Inkrafttreten am 1. Mai 2016.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich fest. Sie definiert den Geltungsbereich, Arbeitszeiten, Stückentgelte, einen Heimarbeitszuschlag und das Inkrafttreten am 1. Mai 2016.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Gesamtverträge geregelt ist.
  • Für 21 verschiedene Bürsten‑ und Besenarten werden konkrete Arbeitszeiten in Minuten festgelegt, die als Grundlage für die Stückentgelte dienen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.