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Liste der Quasi‑Internationalen Organisationen für 2016
Verordnung vom 28.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 definiert fünf Einrichtungen als Quasi‑Internationale Organisationen für das Kalenderjahr und regelt deren Gültigkeit von der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bis zum 31. Dezember 2016.
Bundesministerium für Finanzen6/28/2016XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 definiert fünf Einrichtungen als Quasi‑Internationale Organisationen für das Kalenderjahr und regelt deren Gültigkeit von der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bis zum 31. Dezember 2016.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 7 Abs. 3 des Privilegien‑Gesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Aufnahme von Quasi‑Internationalen Organisationen bildet.
  • Im Kalenderjahr 2016 gelten fünf Organisationen – IPI, IUFRO, REEEP, SE4All und VCDNP – als Quasi‑Internationale Organisationen.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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