Elektrizitätsstatistikverordnung 2016 – Meldepflichten für die Stromwirtschaft
Verordnung vom 20.01.2016Zusammenfassung
Die Elektrizitätsstatistikverordnung 2016 verpflichtet alle Akteure der Stromwirtschaft, detaillierte Daten zu Erzeugung, Verbrauch, Netzverlusten und Markttransaktionen zu erheben und an die Regulierungsbehörde E‑Control zu melden. Die Meldungen erfolgen in festgelegten Intervallen (viertelstündlich bis jährlich) und dienen der nationalen und internationalen Statistik.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/20/2016XXV
Energie
Statistik
Elektrizitätswirtschaft
Zusammenfassung
Die Elektrizitätsstatistikverordnung 2016 verpflichtet alle Akteure der Stromwirtschaft, detaillierte Daten zu Erzeugung, Verbrauch, Netzverlusten und Markttransaktionen zu erheben und an die Regulierungsbehörde E‑Control zu melden. Die Meldungen erfolgen in festgelegten Intervallen (viertelstündlich bis jährlich) und dienen der nationalen und internationalen Statistik.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Gegenstand der Elektrizitätsstatistik: Erhebung von Daten zu Erzeugung, Verbrauch, Netzverlusten und Markttransaktionen.
- Netzbetreiber melden viertelstündlich detaillierte Werte zu Abgabe, Netzverlusten und eingespeister Erzeugung.
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