<!--[-->Nachtrag 54 zum Arzneibuch – Einführung der Nachträge 8.3 und 8.4<!--]-->
Nachtrag 54 zum Arzneibuch – Einführung der Nachträge 8.3 und 8.4
Verordnung vom 07.07.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung führt die neuen dritten und vierten Nachträge zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt die alten zweiten und dritten Nachträge auf; das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt am 07.07.2016 bzw. 09.07.2016.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/7/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt die neuen dritten und vierten Nachträge zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt die alten zweiten und dritten Nachträge auf; das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt am 07.07.2016 bzw. 09.07.2016.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 8.3) wird in Kraft gesetzt.
  • Die Monographien und Texte des zweiten Nachtrags (Nachtrag 8.2) sowie diejenigen, die durch den dritten Nachtrag (8.3) ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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