Zusammenfassung
Die Verordnung führt die neuen dritten und vierten Nachträge zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt die alten zweiten und dritten Nachträge auf; das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt am 07.07.2016 bzw. 09.07.2016.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/7/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die neuen dritten und vierten Nachträge zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt die alten zweiten und dritten Nachträge auf; das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt am 07.07.2016 bzw. 09.07.2016.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 8.3) wird in Kraft gesetzt.
- Die Monographien und Texte des zweiten Nachtrags (Nachtrag 8.2) sowie diejenigen, die durch den dritten Nachtrag (8.3) ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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