Änderung der Pharmazeutischen Fachkräfteverordnung (BGBl. II Nr. 177/2016)
Verordnung vom 07.07.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 177/2016 ändert die Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, um die Ausbildung von pharmazeutischen Fachkräften zu präzisieren und an EU‑Recht anzupassen. Sie definiert neue Ausbildungsgruppen, legt fest, welche Tätigkeiten ausschließlich Fachkräften vorbehalten sind, und führt strengere Melde‑ und Untersageregelungen für Aspiranten ein. Das Inkrafttreten erfolgte am 7. Juli 2016.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/7/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 177/2016 ändert die Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, um die Ausbildung von pharmazeutischen Fachkräften zu präzisieren und an EU‑Recht anzupassen. Sie definiert neue Ausbildungsgruppen, legt fest, welche Tätigkeiten ausschließlich Fachkräften vorbehalten sind, und führt strengere Melde‑ und Untersageregelungen für Aspiranten ein. Das Inkrafttreten erfolgte am 7. Juli 2016.Schwerpunkte
- Der Langtitel der Verordnung wird geändert: das Wort „praktische“ wird durch „fachliche“ ersetzt und „Prüfung“ wird zu „Fachprüfung“, um die Ausbildung klarer zu bezeichnen.
- Die Verordnung definiert neue Personengruppen, die als Ausgleichsmaßnahme eine einjährige fachliche Ausbildung in einer öffentlichen oder Anstaltsapotheke absolvieren dürfen, sowie Apothekerinnen und Apotheker, die vorübergehend Dienstleistungen nach der EU‑Richtlinie erbringen.
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