Novelle 2016 der EWR‑Psychotherapieverordnung – Vereinheitlichung der Berufsanerkennung
Verordnung vom 11.07.2016Zusammenfassung
Die EWR‑Psychotherapieverordnung wurde 2016 novelliert, um die Anerkennung von Psychotherapeuten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum zu vereinheitlichen und EU‑Recht stärker zu berücksichtigen. Die Änderungen umfassen neue Nachweispflichten, Anpassungen der Formulierungen und die Einführung einer neuen Paragraph 10 zur Umsetzung von Unionsrecht.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/11/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die EWR‑Psychotherapieverordnung wurde 2016 novelliert, um die Anerkennung von Psychotherapeuten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum zu vereinheitlichen und EU‑Recht stärker zu berücksichtigen. Die Änderungen umfassen neue Nachweispflichten, Anpassungen der Formulierungen und die Einführung einer neuen Paragraph 10 zur Umsetzung von Unionsrecht.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird angepasst, um klarzustellen, dass es sich um Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Berufsanerkennung von Psychotherapeuten aus dem EWR handelt.
- § 2 wird um sechs neue Ziffern erweitert, die Nachweise zur Staatsangehörigkeit, zum Diplom, zur Herkunftsbescheinigung, zu weiteren Dokumenten und zum Wohnsitz in Österreich festlegen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.