Novellierung der Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014
Verordnung vom 11.07.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 novelliert die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014, passt den Kurztitel an, ergänzt § 1 um EU‑Richtlinien‑ und Abkommen‑Verweise und aktualisiert die Listen von Ausbildungsnachweisen in den Anlagen 1‑3.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/11/2016XXV
Gesundheit
Berufsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 novelliert die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014, passt den Kurztitel an, ergänzt § 1 um EU‑Richtlinien‑ und Abkommen‑Verweise und aktualisiert die Listen von Ausbildungsnachweisen in den Anlagen 1‑3.Schwerpunkte
- Der Kurztitel der Verordnung wird zu „Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014 – Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑VO 2014“ geändert.
- § 1 wird um Verweise auf die EU‑Richtlinie 2005/36/EG, das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz und den Delegierten Beschluss 2016/790 ergänzt.
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