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Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen zur Satzung
Verordnung vom 13.07.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag zwischen privaten Bildungseinrichtungen und den Gewerkschaften als Satzung, die für alle privaten Einrichtungen in Österreich gilt und ab 1. Juni 2016 wirksam ist.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2016XXV
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag zwischen privaten Bildungseinrichtungen und den Gewerkschaften als Satzung, die für alle privaten Einrichtungen in Österreich gilt und ab 1. Juni 2016 wirksam ist.

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen, deren Hauptzweck berufsorientierte außerbetriebliche Erwachsenenbildung ist, und zwar in ganz Österreich.
  • Ausgenommen von der Regelung sind öffentlich‑rechtliche Einrichtungen sowie Arbeitsverhältnisse, die bereits durch andere Kollektivverträge oder Dienstrechte abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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