<!--[-->Änderung der Pflanzenschutzverordnung 2011 & Aufhebung der Pflanzenschutz‑Holz‑Verordnung (BGBl. II Nr. 189/2016)<!--]-->
Änderung der Pflanzenschutzverordnung 2011 & Aufhebung der Pflanzenschutz‑Holz‑Verordnung (BGBl. II Nr. 189/2016)
Verordnung vom 14.07.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 ändert die Pflanzenschutzverordnung 2011, führt für bestimmte Pflanzen, Holz und Verpackungen aus Drittstaaten einen verpflichtenden Pflanzenpass ein und hebt die alte Pflanzenschutz‑Holz‑Verordnung auf.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/14/2016XXV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 ändert die Pflanzenschutzverordnung 2011, führt für bestimmte Pflanzen, Holz und Verpackungen aus Drittstaaten einen verpflichtenden Pflanzenpass ein und hebt die alte Pflanzenschutz‑Holz‑Verordnung auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass Pflanzen aus Drittstaaten oder abgegrenzten Gebieten nur mit einem gültigen Pflanzenpass transportiert werden dürfen.
  • Für Holzprodukte aus den genannten Herkunftsgebieten gelten dieselben Pass‑Pflichten, wobei die betroffenen Produkte in einer neuen Liste (KN‑Codes) aufgeführt werden.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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